Liebe Eltern,
das Masernschutzgesetz
gilt seit dem 1. März 2020.
Masern werden durch Viren ausgelöst und kommen
weltweit vor. Sie sind hoch ansteckend.
Das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ soll insbesondere Kinder besser vor Masern schützen.
In diesem wichtigen Zusammenhang bitten wir Sie, liebe Eltern,
um die Mitgabe des Impfausweises
Ihres Kindes/Ihrer Kinder.